Anlässlich des 250. Todestages von Georg Philipp Telemann bringt das Ensemble barockwerk hamburg drei in Hamburg entstandene Kompositionen zum Klingen. Zum ersten Mal seit ihrer Uraufführung am 26. Mai 1744 ist die Einweihungsmusik für das Altonaer Christianeum zu hören, die damals während des Festgottesdienstes in der Hauptkirche Altonas und im Rahmen der Feierlichkeiten im Hörsaal des neuerbauten Gymnasiums erklang: "Geschlagene Pauken, auf!" (TVWV 13:14). Die völlig unbekannte Christianeums-Kantate aus der Anfangszeit des sich in den 1740er Jahren entwickelnden Spätstils Telemanns ist musikalisch sehr reizvoll – effektvolle Gesangspartien, Oboen- und Flötensoli, virtuose Violinpassagen und dazu reichlich Pauken und Trompeten, die der feierlichen Musik einen besonderen Glanz verleihen. Deutlich bescheidener angelegt ist dagegen die für den kleinen Kirchenraum im St. Hiob-Hospital bestimmte Einweihungsmusik "Kommt! lasset uns anbeten" (TVWV 2:5). Sie besticht aber durch ihre Schönheit, Innigkeit und formale Geschlossenheit. Die Musik zur Einweihung der Kirche im Hamburger St. Hiob-Hospital erklingt ebenfalls zum ersten Mal in Hamburg, entfiel doch ihre damals geplante Aufführung wegen der vom Rat verhängten Trauerzeit für den am 20. Januar 1745 verstorbenen Kaiser Karl VII. Die laut eines späteren Vermerkes von Telemanns Enkel für das „Hamb[urger] Schul-Examen“ des Jahres 1758 entstandene Motette „Laetare iuvenis in iuventutetua“ (TVWV 14:11) aufeinen alttestamentlichen Text aus dem Buch Prediger Salomo zählt zu den wenigenWerken Telemanns, die von seinem schulischen Wirken als Kantor an der HamburgerLateinschule (Johanneum) zeugen. Mit diesen drei in Hamburg komponierten Musiken, die in unserer Stadt noch nie zu hören waren, ehrt das Ensemble barockwerk hamburg den großen Meister Georg Philipp Telemann zu seinem 250. Todestag.
Zum Konzerttermin erscheint ebenfalls beim Label cpo die CD der „Festmusik für Altona“ von Georg Philipp Telemann, die das Ensemble im Rahmen des Altona Jubiläums im August 2015 einspielte. (cpo 555 018-2).